Skigebiet Flachau, Wagrain und St. Johann

Betriebs- und Öffnungszeiten

Hier findest du alle Informationen zu den offiziellen Betriebszeiten, Kassenzeiten und Saisonzeiten für deinen Winterurlaub im Snow Space Salzburg.

Betriebszeiten 2024/25

  • voraussichtlicher Saisonstart mit Teilbetrieb am 29. November 2024.
  • Vollbetrieb ab 8. Dezember 2024

  • Nachsaison mit Teilbetrieb von 7. - 21.04.2025 - vorläufig mit folgenden Seilbahnanlagen:
    (entsprechende Schneelage vorausgesetzt)
    - Flachau: Achterjet, Spacejet 1&2, Starjet 1,2 & 3
    - Wagrain: Flying Mozart, G-Link, Grafenbergbahn, Grafenberg Express 2, Hachaubahn, Sonntagskogel 1&2
    - St. Johann: Alpendorf Gondelbahn, Obergassalmbahn, Strassalmbahn, Sonntagskogelbahn 3, ÜL Obergassalm, TL Obergassalm
  • 24.12.2024 Heilig Abend reguläre Betriebszeiten
  • täglich von 8.30 bis 16 Uhr (Die letzte Kontrollfahrt ist an der jeweiligen Seilbahn ersichtlich)

Kassenzeiten

  • Die Kassen an den Talstationen sind von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
  • außerhalb der Kassenzeiten stehen dir unsere Ticketautomaten an folgenden Talstationen zur Verfügung:
    Flachau: Achterjet, Spacejet 1, & Starjet 1 
    Wagrain: Grafenbergbahn, Rote 8er & Flying Mozart
    St. Johann - Alpendorf: Alpendorf Gondelbahn
  • Nutze gerne unseren Online Skiticketshop, um dein gewünschtes Ticket zu erwerben. Dein Skiticket kannst du mittels Pick-Up Funktion an den Ticketautomaten direkt im Skigebiet abholen. 

Pistensperren im Snow Space Salzburg

Damit unsere Mitarbeiter über Nacht die Pisten wieder in perfekten Zustand bringen können, bitten wir dich, unsere vorgegebenen Betriebszeiten einzuhalten und zu deiner eigenen Sicherheit die Pistensperren unbedingt zu beachten.

Achtung: Auf den 3 Skibergen in Flachau, Wagrain und St. Johann – Alpendorf gelten unterschiedliche Zeiten für die Pistensperre!

Gemäß § 30 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes sind in Flachau/Grießenkar im Skigebiet Snow Space Salzburg (Gemeindegebiet Flachau) gelegene Pisten im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 08:30 Uhr aufgrund der Seilwindenpräparierung gesperrt!

Gemäß § 30 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes sind in Wagrain im Skigebiet Snow Space Salzburg (Gemeindegebiet Wagrain) gelegene Pisten im Zeitraum von 17 Uhr bis 8 Uhr aufgrund der Seilwindenpräparierung gesperrt!

Gemäß § 30 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes sind in St. Johann im Skigebiet Snow Space Salzburg gelegene Pisten im Zeitraum von 17 Uhr bis 8:30 Uhr gesperrt. Das Befahren/Betreten der Pisten ist innerhalb dieser Zeit verboten! Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot befreien den Liftbetreiber von jeder Haftung.

Einzige Ausnahme ist die Talabfahrt von der Gernkogelalm bis ins Tal. Hier gilt die Pistensperre von 19 Uhr bis 8:30 Uhr.

Für deine Sicherheit...

Tourengehen ist nur auf unseren ausgewiesenen Aufstiegsrouten erlaubt!

Das Skivergnügen soll nicht durch etwaige Unfälle getrübt werden. Zu deiner Sicherheit ist daher das Skitourengehen auf den Pisten ausnahmslos untersagt. Da es in der Vergangenheit leider immer wieder zu Problemen mit nach oben gehenden Tourengehern und den die Piste befahrenden Skifahrern kam, ist das Pistentourengehen ausnahmslos untersagt. 

Dies gilt auch in den Abend- und Nachtstunden. Hier ist das Tourengehen besonders gefährlich, weil während der Arbeiten an der Schneeauflage Stromkabel und Wasserschläuche quer über die Abfahrten verlegt sind und die Pistengeräte an Seilwinden im Einsatz sind. 

Wir bitten dich, die Warntafeln, Sicherheitshinweise und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten und diesen auch Folge zu leisten.

Rechtlicher Hintergrund für die Pistensperre für Tourengeher

Als Seilbahnunternehmen sind wir auf Grund des mit unseren Kunden abgeschlossenen Beförderungsvertrages auch verpflichtet, eine geeignete Abfahrt zur Verfügung zu stellen. Die Liftgesellschaft trifft insoweit eine Verkehrssicherungspflicht, als Skifahrer auf eine sorgfältige Anlage der Piste und auf den Ausschluss unvorhergesehener Gefahren vertrauen dürfen. Der Pistenhalter, der eine Piste als solche herstellt und widmet, ist berechtigt, die Benützung der Skipiste zu regeln, wobei er auch befugt ist, die Benützung der Piste zu untersagen.
Bei hoher Skifahrerfrequenz stellen Tourengeher auf Skipisten eine Gefahrenquelle dar, insbesondere wenn sie in großer Anzahl, in Gruppen oder pistenquerend Skipisten begehen. In solchen Fällen hat der Pistenhalter nicht nur das Recht, sondern sogar die Verpflichtung, Pisten für die Benutzung zu sperren.

Hier findest du 6 ausgewiesene Skitourenrouten, auf denen du gefahrlos deine Touren gehen kannst.